A1 Tarifänderung und Sonderkündigungsrecht

Es tut sich wieder was am österreichischen Mobilfunkmarkt! A1 erhöht demnächst seine Grundgebühr um 2,75 Euro im Monat, damit bei den Tarifen auch 05-Nummern inkludiert sind. Daher haben A1 Bestandskunden mit bestimmten Tarifen die Möglichkeit bereits vor Vertragsende per 04.04.2011 zu kündigen.

Weitere Infos und eine genaue Beschreibung wer davon betroffen ist, gibt es hier. (Punkt: Kundmachungen).

Post von JoeBlack | 04 Feb 2011 | 13:36 pm and tagged , ,


7 Kommentare für “A1 Tarifänderung und Sonderkündigungsrecht”

  1. Jetzt wäre folgendes interessant:

    Man geht zu A1, holt sich ein iPhone 4 und kündigt.

  2. nein.

    wennst jetzt einen Tarif abschließt is das sicher in den AGBs bzw. den aktuellen Tarifen irgendwie berücksichtigt

  3. aja, wieso eig. ein iPhone 2G Bild zum “A1″ Artikel

    hier geht’s weder ums iPhone, noch hat A1 das original iPhone geführt :/

  4. Wollt das Bild als allgemeine Mobilfunkinfo verwenden. Weil das A1 Logo selbst passt irgendwie nicht.

  5. hab doch was gfunden

  6. fliesinger hat natürlich recht: bei alten verträgen ist diese klausel noch vertragsbestandteil, bei neueren, sprich seit gestern/heute wohl nicht mehr.

  7. jo nur bei T-Mobile damals gabs afaik auch ganz kurz (1-2 Tage) so eine “Lucky Frist”. ;)

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